Journalisten bei einer Pressekonferenz vor einer grünen Außenanlage, einige mit Kameras im Anschlag
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Der Zoo bittet darum, an Silvester das Böllerverbot rund um sein Gelände zu beachten

Laut der ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetzt (1. SprengV) § 23 ist das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen in unmittelbarer Nähe von besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen verboten. Der Zoo gehört zu diesen besonders empfindlichen Orten. Dabei geht es um die Brandgefahr aber auch um das Tierwohl in der Silvesternacht.

Wenn die Menschen lautstark das neue Jahr begrüßen, wird es für Wild- und Haustiere unangenehm. Das plötzlich auftretende Getöse und die ungewohnten Lichtblitze lösen bei vielen Tieren Stress bis hin zur Panik aus. In der Regel beruhigen sich die Tiere schnell wieder. Da Stress, etwa in Form von Jagd durch Beutegreifer, in der Natur häufig vorkommt, haben sie gelernt, mit kurzfristigen Stresssituationen gut umzugehen. Das gilt auch für die Tiere im Zoo.

Es kann in der Silvesternacht aber auch leicht zu Bränden kommen, ausgelöst durch Feuerwerksraketen und andere Pyrotechnik. Diese Schäden können dann dauerhaft und sehr dramatisch für den Zoo und seine Tiere sein.

Um das Risiko zu mindern, setzt der Zoo in der Silvesternacht eine Brandwache ein. Außerdem wird die Stadtpolizei rund um den Zoo präsent sein, um auf die Einhaltung des geltenden Böllerverbots nach 1. SprengV § 23 zu achten.

„Wir wollen bestimmt keine Spaßbremsen sein und die Freude an der Silvesterfeier trüben. Aber man muss sich einfach klarmachen, welchen Schaden und welches Leid eine einzige Rakete oder ähnliches auslösen kann. Im Namen der Tiere und aller meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bitte ich daher herzlich darum, das Böllerverbot rund um den Zoo zu respektieren“, so Zoodirektorin Dr. Christina Geiger.

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