Den Walfang in Japan stoppen: Australien klagt und bittet um Unterstützung
„Laut der australischen Klage vom 31. Mai 2010 verstößt Japan mit seinem JARPA II Programm gegen Verpflichtungen der Internationalen Konvention zur Regulierung des Walfangs (ICRW), der Konvention zum Schutz der Biologischen Vielfalt (CBD), dem Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES) und weiterer internationaler Abkommen“, begründet Zoodirektor Prof. Dr. Manfred Niekisch seinen Einsatz für die Wale. „Gerade im internationalen Jahr der biologischen Vielfalt sollte alles Erdenkliche getan werden, um die Vielfalt der Erde zu erhalten und zu schützen. Das Verhalten Japans ist nicht tolerierbar.“
„Der von Japan fadenscheinig als ‚wissenschaftlich’ begründete Walfang ist ein Thema, das nicht nur die australische, sondern auch die deutsche Öffentlichkeit bewegen sollte“, so Hannes Jaenicke. „Das Fleisch der gefangenen Wale landet immer wieder in Feinschmecker-Restaurants des asiatischen Landes.“
Im Jahr 1986 beschloss die Internationale Walfangkommission (IWC) das Moratorium für den kommerziellen Walfang. In der australischen Klage werden die Fangquoten Japans seit Beginn des Moratoriums genauestens aufgeführt. In der Übereinkunft gibt es aber eine Ausnahmeklausel: Genau diese erlaubt den Walfang aus wissenschaftlichen Gründen. Mit Verweis auf diese Klausel erlegten Japans Walfänger den Angaben zufolge zwischen 1987 und 2005 allein in der Antarktis 6.800 Minkwale.
„Auch die IWC hat schon gemerkt, dass hier mit der Forschungserlaubnis Schindluder betrieben wird“, so Niekisch. „Sie hat Japan in den vergangenen Jahren bereits 39 Mal dazu aufgefordert, den Walfang einzustellen, doch nichts ist geschehen.“
Innerhalb der IWC stehen sich seit Jahren Walschützer wie die Bundesrepublik und Walfang-Länder wie Japan, Island und Norwegen unerbittlich gegenüber. Seit 2008 bemüht sich eine kleine Arbeitsgruppe, zu der auch Deutschland gehört, Vorschläge zur Überbrückung der Gegensätze auszuarbeiten. „Die Deutsche Bundesregierung lehnt den kommerziellen Walfang ab. Diese Ablehnung ist eines der wenigen parteiübergreifend konsensfähigen Themen des deutschen Bundestags“, erläutert Jaenicke. „Dies sollte in gleicher Weise für den sogenannten wissenschaftlichen Walfang gelten.“
„Deutschland muss Australien den Rücken stärken und die Klage vom 31. Mai 2010 unterstützen“, begründen Niekisch und Jaenicke ihren Brief an Ilse Aigner, Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, in dem sie die Ministerin um einen Gesprächstermin bitten. „Dem Ziel, den Verlust der Biodiversität bis 2010 zu stoppen, hat sich auch Deutschland verpflichtet“, fügt Niekisch an. „Demzufolge sollte dem Ziel gerade im internationalen Jahr der biologischen Vielfalt durch besondere Aufmerksamkeit und entsprechende Aktivitäten nachgekommen werden.“